Gebäudeeinmessungen müssen beantragt werden – siehe beiliegendes Formular. Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer und Behörden bzw. von diesen Bevollmächtigte.
Nach Abstimmung eines Termins wird von uns das Gebäude vermessungstechnisch aufgenommen und entsprechend der vermessungsrechtlichen Vorschriften zur Übernahme in das Liegenschaftskataster bearbeitet.
Wir führen Gebäudeeinmessungen auf Antrag im gesamten Freistaat Sachsen aus. Unsere hauptsächlichen Einsatzgebiete befinden sich im Vogtlandkreis, im Erzgebirgskreis, in den Landkreisen Zwickau und Mittelsachsen sowie in der Stadt Chemnitz.
Folgender Link leitet Sie zur gültigen Sächsischen Vermessungskostenverordnung weiter, die auf der Internetseite der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen einzusehen ist:
www.revosax.sachsen.de
Über die Höhe der dafür zu erwartenden Vermessungskosten lassen wir Ihnen natürlich gern eine detaillierte Schätzung zukommen.
Grenzvermessungen müssen beantragt werden – siehe beiliegendes Formular.
Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer und Behörden bzw. von diesen Bevollmächtigte.
Die beantragten Grenzpunkte werden auf der Grundlage des maßgeblichen Katasternachweises, das können u.a. Vermessungsrisse, Katasterkarten und Grenzprotokolle sein, in der Örtlichkeit kontrolliert bzw. korrigiert oder, wenn sie örtlich nicht mehr vorhanden sind, neu abgemarkt.
Zu einem abschließenden Grenztermin werden die Beteiligten, das bedeutet alle Eigentümer des dem jeweiligen Grenzpunkt anliegenden Flurstücks, schriftlich eingeladen. Die Vermessung und Abmarkung wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
(ÖBVI) erläutert und die Beteiligten werden dazu angehört.
Vor Übergabe der Messunterlagen an das zuständige Vermessungsamt erhalten die Beteiligten die Bekanntgabe der Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung in Form schriftlicher Bescheide. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erhalten die Grenzpunkt Rechtskraft.
Gern stimmen wir auch mit Ihnen einen Ortstermin ab, um notwendige Vermessungen und deren Umfang mit Ihnen zu besprechen.
Wir führen Grenzvermessungen auf Antrag im gesamten Freistaat Sachsen aus. Unsere hauptsächlichen Einsatzgebiete befinden sich im Vogtlandkreis, im Erzgebirgskreis, in den Landkreisen Zwickau und Mittelsachsen sowie in der Stadt Chemnitz.
Folgender Link leitet Sie zur gültigen Sächsischen Vermessungskostenverordnung weiter, die auf der Internetseite der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen einzusehen ist:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296#xanl
Über die Höhe der zu erwartenden Vermessungskosten Ihres Vorhabens lassen wir Ihnen natürlich gern eine detaillierte Schätzung zukommen.
Dazu sind die, die jeweiligen Teilstücke begrenzenden Grenzpunkte mittels Grenzwiederherstellung zu überprüfen, gegebenenfalls neu abzumarken und die neuen Flurstücksgrenzen durch Grenzfeststellung in der Örtlichkeit festzulegen und dauerhaft abzumarken.
Teilflächen die nicht von Interesse sind und beim bisherigen Eigentümer verbleiben werden als Restflächen bezeichnet und müssen nicht vermessen werden. Alle gebildeten Teilstücke erhalten eine neue Flurstücksnummer und werden mit dieser im Liegenschaftskataster erfasst.
Flurstücksbildungen müssen beantragt werden – siehe beiliegendes Formular Antragsberechtigt sind Flurstückseigentümer und Behörden bzw. von diesen Bevollmächtigte.
Zu einem abschließenden Grenztermin werden die Beteiligten, das bedeutet alle Eigentümer der den vermessenen Teilflächen anliegenden Flurstücke, schriftlich eingeladen. Die Vermessung und Abmarkung wird vom Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖBVI) erläutert und die Beteiligten werden dazu angehört.
Vor Übergabe der Messunterlagen an das zuständige Vermessungsamt erhalten die Beteiligten die Bekanntgabe der Ergebnisse der Katastervermessung und Abmarkung in Form schriftlicher Bescheide. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Teilflächen
in das Liegenschaftskataster übernommen und erhalten Rechtskraft. Ein Forführungsnachweis wird vom Vermessungsamt an den Antragsteller verschickt. Mit diesem kann der Notar die Grundbucheintragung veranlassen.
Gern stimmen wir mit Ihnen auch einen Ortstermin ab, um notwendige Vermessungen und deren Umfang mit Ihnen zu besprechen.
Wir führen Flurstücksteilungen auf Antrag im gesamten Freistaat Sachsen aus. Unsere hauptsächlichen Einsatzgebiete befinden sich im Vogtlandkreis, im Erzgebirgskreis, in den Landkreisen Zwickau und Mittelsachsen sowie in der Stadt Chemnitz.
Folgender Link leitet Sie zur gültigen Sächsischen Vermessungskostenverordnung weiter, die auf der Internetseite der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen einzusehen ist:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296#xanl
Über die Höhe der zu erwartenden Vermessungskosten Ihres Vorhabens lassen wir Ihnen natürlich gern eine detaillierte Schätzung zukommen.
Diese wird meist von Behörden beantragt, kann aber auch für Privatpersonen von Interesse sein, z.B. wenn Straßen oder Wege aus großen Grundstücken separiert werden müssen, um z.B. dingliche Rechte von anderen Grundstücksteilen zu lösen bzw. um private Wege und Straßen in gemeinsames Eigentum anliegender Flurstückseigentümer zu überführen.
Wir führen die Vermessung langgestreckter Anlagen auf Antrag im gesamten Freistaat Sachsen aus.
Folgender Link leitet Sie zur gültigen Sächsischen Vermessungskostenverordnung weiter, die auf der Internetseite der Staatskanzlei des Freistaates Sachsen einzusehen ist:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18296#xanl
Über die Höhe der zu erwartenden Vermessungskosten Ihres Vorhabens lassen wir Ihnen natürlich gern eine detaillierte Schätzung zukommen.